Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Jugendfreizeitstätte Neukirchen,

in Nutzung des Kreisjugendringes Schleswig-Flensburg e.V.

Kinder- und Jugendgruppen müssen von einer angemessenen Zahl für die Aufsicht verantwortlicher Personen begleitet werden. Die Benutzungsbedingungen / Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen die Einhaltung der Hausordnung ein.

1. Reservierung

1.1 Die Reservierungsanfrage kann persönlich, telefonisch, per Fax oder per Post erfolgen.
1.2 Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name (Träger/Einrichtung und Ansprechperson), Anschrift/Telefon/Email, geplante Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl und Alter der Kinder/Jugendlichen bzw. Begleitpersonen unter Angabe des Geschlechtes, Unterbringungsart sowie Verpflegungswünsche.
1.3 Die Reservierung wird mit  dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages für beide Seiten verbindlich.


2. Zahlung

2.1. Die komplette Zahlung für den Aufenthalt in der Jugendfreizeitstätte Neukirchen wird mit der Abreise fällig und in Rechnung gestellt. Alles Weitere regelt der abgeschlossene Belegungsvertrag.

3. Absagen

3.1 Gäste mit einem Belegungsvertrag müssen schriftlich absagen. Auch eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss rechtzeitig vor dem geplanten Anreisetag schriftlich erfolgen.
3.2 Bei Absagen gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter "Ausfallzahlung" genannt sind.

 

4. Rücktritt durch den Kreisjugendring Schleswig-Flensburg e.V.

4.1. Der Kreisjugendring Schleswig-Flensburg e.V. kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ersichtlich ist, dass mit dem Aufenthalt in der Jugendfreizeitstätte Neukirchen faschistische, antidemokratische oder ausländerfeindliche Vorhaben verbunden sind
4.2. Der Kreisjugendring Schleswig-Flensburg e.V. kann vom Vertrag zurücktreten, wenn durch die Gäste gegen die Hausordnung in grober Weise verstoßen wird.

 

5. Ausfallzahlung

5.1 Bei verspäteter Absage des Belegungsvertrages oder wenn zwischen der Zahl der angemeldeten und der angereisten Gäste eine Minderung um zehn Prozent oder mehr eintritt oder die Gäste gar nicht erscheinen, wird durch den Kreisjugendring Schleswig-Flensburg e.V. je Person und Tag die im Belegungsvertrag vereinbarte Entschädigung in Rechnung gestellt.

 

6. Preise

6.1 Sämtliche Preise/Ausfallzahlungen werden im Belegungsvertrag vereinbart.

 

7. Haftung

7.1 Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar bzw. auf dem Grundstück verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). Verursachte Schäden sind dem Personal umgehend mitzuteilen. Die Haftung umfasst auch nicht gemeldete Schäden bzw. Verluste, z.B. von übernommenen Schlüsseln, Materialien, etc.
7.2 Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen der Gäste kann nur übernommen werden, wenn diese der Hausleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn die Jugendfreizeitstätte Neukirchen den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.3 Fahrzeuge sind nur auf den dafür vorgesehenen Flächen zu parken. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der Einrichtung befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Jugendfreizeitstätte Neukirchen oder seine Organe oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
7.4 Wird der Kreisjugendring Schleswig-Flensburg e.V. durch höhere Gewalt in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann daraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden.

 

8. Gerichtsstand

8.1 Gerichtsstand ist Schleswig.

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Jugendfreizeitstätte Neukirchen
Neukirchen 12
24972 Quern
Tel.: 04632 / 488
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